Sollte es den summenden Stachelfliegern so gut bei Ihnen gefallen, dass sie sogar ein Nest gebaut haben, freuen Sie sich über die nützlichen Tierchen – und versuchen Sie, ihnen aus dem Weg zu gehen. Solange man die grundsätzlich geschützten Tiere nicht stört oder zu nahe an ihr Nest geht, passiert normalerweise nichts.
Wenn das nicht möglich ist, kann das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung zum Entfernen des Nests erteilen: Tel. 0731/7040-44.
Weitere Informationen zu Wespen und Hornissen gibt das Landesamt für Umwelt in einer Broschüre (pdf).