Im Landkreis Neu-Ulm gibt es derzeit vier Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von ca. 348 ha:
Alle NSGs sind auch FFH-Gebiete.
Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Regierung von Schwaben.