Die so genannten FFH-Gebiete heißen eigentlich korrekt "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" - nur: Keiner verwendet diesen sperrigen Begriff. Es handelt sich um naturschutzfachlich hochwertige Gebiete, mal größer, mal kleiner, die aus der Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) entstanden sind. Innerhalb des Verbund-Netzes "NATURA 2000" sollen sie nichts weniger als die biologische Vielfalt in Europa erhalten! Alle FFH-Gebiete wurden vom Freistaat Bayern ausgewählt, von der Bundesrepublik an die EU gemeldet und von dieser dann in die europäischen "Gebietslisten" aufgenommen. Und am 1.4.2016 (kein Aprilscherz!) sind sie endlich auch zu Schutzgebieten erklärt worden! Hier geht's zur entsprechenden Seite des Umweltministeriums.
Näheres zu den Hintergründen von NATURA 2000 und zu den Inhalten der FFH-RL gibt's auch beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Im Landkreis Neu-Ulm gibt es vier FFH-Gebiete:
- 7428-301: Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt
(insgesamt 5.798 ha)
[Standard-Datenbogen] [Managementplan] [konkretisierte Erhaltungsziele]
- 7726-302: Naturschutzgebiet "Wasenlöcher bei Illerberg"
(69 ha)
[Standard-Datenbogen] [Managementplan] [konkretisierte Erhaltungsziele]
- 7726-371: Untere Illerauen
(808 ha; Teilfläche 01: Iller und Donau bis Thalfingen; Teilfläche 02: Plessenteich)
[Standard-Datenbogen] [Managementplan] [konkretisierte Erhaltungsziele]
- 7726-372: Obenhausener Ried und Muschelbäche im Rothtal
(399 ha)
[Standard-Datenbogen] [Managementplan] [konkretisierte Erhaltungsziele]
Die 'Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt' sowie der Plessenteich sind gleichzeitig auch EU-Vogelschutzgebiete.
Für alle FFH-Gebiete wurden "Bewirtschaftungspläne" erstellt, auch Managementpläne genannt. Die Managementpläne für den Plessenteich und die eigentlichen "Unteren Illerauen" sowie für das "Obenhausener Ried und Muschelbäche im Rothtal" sind bereits abgeschlossen; im Obenhausener Ried stehen 2024 Aktualisierungen an. Für die "Wasenlöcher bei Illerberg" gibt es einen Managementplan, der leider am Thema vorbeigeht und 2024 endlich auch überarbeitet werden soll. Bei den Illerauen, dem Obenhausener Ried und dem Plessenteich waren bzw. sind LBV-Mitglieder mit ihren langjährigen örtlichen Kenntnissen und Erfahrungen einbezogen worden.
Noch eine Anmerkung zur Abgrenzung:
Die offizielle Version lautet, dass alle Gebiete nach fachlichen Kriterien abgregrenzt worden sind. Allerdings kann man sich schon fragen, warum dann die Illerauen flussaufwärts bei Vöhringen
aufhören, wo es oberhalb durchaus ähnliche und teilweise bessere Wälder gibt. Oder warum Bachmuschel-Vorkommen in der Roth oberhalb von Obenhausen und unterhalb des Gannertshofer Rieds nicht
enthalten sind, dafür aber trockene Entwässerungsgräben. Die Liste ließe sich beliebig verlängern, auch außerhalb des Landkreises Neu-Ulm. Die Fachleute der Naturschutzverbände sprechen von einem
Einknicken der Politik gegenüber der Landwirtschaft und den Grundbesitzern. Sei's drum - immerhin haben wir seit Frühjahr 2016 endlich den gesetzlichen Schutz der Gebiete, wie ihn sich die EU von
Anfang an vorgestellt hat - wenn auch mit knapp 20 Jahren Verspätung ...